Unser Portfolio im Bereich Brandschutz

Egal für welche Gebäudeart Sie den vorbeugenden Brandschutz planen, wir können bei dem Prozess beratend und planend zur Seite stehen.

Die FPC – Fire Protection Concept GmbH ist darüber hinaus auch ein Spezialist für denkmalgeschützte Gebäude und kann auf einen großen Erfahrungsschatz aus einer Vielfalt an realisierten Projekten in diesem Bereich zurückgreifen. Hier gelten Anforderungen, die ganz besonders individuelle Lösungen fordern.

Wir erstellen Ihnen für bestehende Gebäude einen Soll-Ist-Vergleich unter Berücksichtigung vorhandener Genehmigungsbescheide sowie in Anwendung aktueller Rechtsvorschriften. Auf dieser Basis können an Ihrem Objekt vorhandene Mängel, aber auch Gefahrenquellen erkannt werden. Das aus diesem Vergleich hervorgehende Brandschutzgutachten beinhaltet letztlich eine Gefährdungsbeurteilung samt Einstufung zur Behebung eventueller Gefährdungen..

Der Brandschutznachweis wird für alle Arten von Gebäuden benötigt, um die Baugenehmigung zu erhalten. Mit diese Teilleistung werden die baurechtlich erforderlichen Brandschutzmaßnahmen, auch mögliche Abweichungen vom Baurecht und Kompensationen, schriftlich erläutert und in Brandschutzplänen visualisiert dargestellt. Inhaltlich werden hierbei Anforderungen an Bauteile und Baustoffe, Rettungswege sowie des abwehrenden Brandschutzes mit der vorgelegten Planung abgeglichen, Maßnahmen formuliert und somit der Nachweis geführt, dass die baurechtlichen Mindeststandards eingehalten werden.

Analog zum Brandschutznachweis erfolgt hierbei für Sonderbauten (z.B. Industriebauten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser und Pflegeheime etc.) ein Abgleich zwischen Baurecht und Planung, damit der Neubau, Umbau oder auch die Umnutzung eines Objektes den Anforderungen des Bauordnungsrechts entspricht. Dies erfolgt unter Einbeziehung der jeweils anwendbaren Sonderbauverordnungen und/oder -richtlinien oder individueller Ansätze. Das Brandschutzkonzept umfasst die gesamte individuelle, objektbezogene Brandschutzplanung, die eine Schutzzielsicherung nach Baurecht sicherstellen. Um ein optimales Konzept gewährleisten zu können, sollten wir so früh wie möglich in die Planungen eingebunden werden. Gleichzeitig stellt das Brandschutzkonzept auch den erforderlichen Brandschutznachweis im Genehmigungsverfahren dar. Mit dem individuellen Brandschutzkonzept erlangen Sie letztlich die Genehmigungsfähigkeit von Sonderbauten jeglicher Art. Die FPC – Fire Protection Concept GmbH erarbeitet mit jedem Brandschutzkonzept die für den Auftraggeber bestmöglichen Lösungswege. Neben den häufig standardisierten Lösungen bieten wir aber auch innovative und wirtschaftliche Lösungen an, stets die Belange von Bauherren und Anforderungen der Genehmigungsbehörden im Blick. Natürlich unterstützen wir unsere Auftraggeber auf Wunsch auch bei der Durchführung von Genehmigungsverfahren.

Als Sachverständigenbüro für vorbeugenden Brandschutz sind wir mit Planer und Bauherr auf Augenhöhe. Wir beraten umfänglich zu Brandschutzfragen bei Erweiterungs- oder Umbauten, ebenso wie bei der Brandschutzplanung von Neubauten.

Unsere Brandschutzberatungsleistungen im Einzelnen:

  • Beratung zur Abstellung von festgestellten Mängeln aus Gefahren- und Brandverhütungsschauen;
  • Beratung im Rahmen der Vorentwurfs- oder Entwurfsplanung;
  • Beratung über die Genehmigungsplanung hinaus im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung und im Rahmen der Ausführung, Bauüberwachung bzw. Bauleitung selbst
  • Beratung zur möglichen Herangehensweise an definierte Aufgabenstellungen, sodass daraus resultierend die weiteren Planungsschritte aufgebaut werden können,

Gerade als Betreiber oder Eigentümer von Objekten sind Sie in der Verantwortung, sollte es zu einem Brand kommen und der Brandschutz nachweislich nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen haben. Daher sollten Sie auf eine Beratung Wert legen. Die Vorteile eines fachmännisch geplanten und konsequent umgesetzten vorbeugenden Brandschutzes sind u.a.

  • Kosteneinsparung bei Planung und Bau eines Gebäudes
  • reduziert die Unterhaltskosten
  • bewahrt den Bauherren oder Unternehmer vor rechtlichen und finanziellen Folgen
  • gewährleistet Ihren Versicherungsschutz

Und auch bei der Brandschutzberatung gilt, je eher wir eingebunden werden, umso effektiver kann die Lösung für den Brandschutz aussehen.

Auch wenn Sie keine Baumaßnahmen umsetzen, sollten Sie sich weniger als eine Stunde Zeit nehmen und wir finden in einem kurzen und unverbindlichen Gespräch vor Ort heraus, ob und wo sich Probleme im Bereich des Brandschutzes befinden. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin unter Telefon 03447-4 76 00 00 oder kontaktieren Sie uns über E-Mail info@fpc-network.de.

Wir planen mit Ihnen zusammen den Brandschutz für Ihr Objekt! Zur Planung gehören die planungsbegleitende Beratung sowie die Fertigung von Brandschutzkonzepten, -nachweisen und -gutachten als bautechnische Nachweise für Baugenehmigungsverfahren oder zur Ertüchtigung bzw. Bestandsbewertung von Objekten. Dabei stehen neben den obligatorischen Vorgaben des Brandschutzes die Nutzeranforderungen und die Durchsetzbarkeit der Brandschutzanforderungen in unserem Fokus, sodass diese, aufeinander abgestimmt, eine für Sie optimale Nutzung des Objektes garantieren. Sämtliche Dokumente werden unter Berücksichtigung der länderspezifischen Gesetze, Vorschriften und Richtlinien erstellt.

Für diverse Sonderbauten, wie Industriebauten oder Pflegeobjekte, bieten wir Ihnen eine Reihe von Zusatzleistungen an, die im Rahmen des Nachweises des vorbeugenden Brandschutzes erforderliche werden können.

Unsere Brandschutzplanungsleistungen im Einzelnen:

  • Erstellung von Brandschutzkonzepte, -nachweisen, -gutachten
  • Fertigung von SOLL-IST-Vergleichen für Bestandsbauten
  • Visualisierung von Brandschutzanforderungen in Brandschutzplänen
  • Fertigung von brandschutztechnischen Stellungnahmen zu Teilproblemen oder Teilbereichen von Gebäuden
  • Bemessung zulässiger Brandabschnittsflächen von Industriebauten nach DIN 18230-1 (Einbeziehung der tatsächlichen Brandlasten)
  • Erstellung von Alarmierungs- und Evakuierungsordnungen
  • weitere Leistungen der Ingenieurmethoden Brandschutz (Simulationen etc.) erhalten Sie über unsere Kooperationspartner. Sprechen Sie uns bitte an.

Darüber hinaus kooperieren wir mit der Brandschutzbüro Schalla GmbH aus Altenburg und haben hier einen zuverlässigen Partner für weiterführende Leistungen im Brandschutz. Durch jahrelange Zusammenarbeit in verschiedenen Projekten können wir unseren Kunden umfassende Beratung bieten und mit Sicherheit eine ebenso innovative wie individuelle Lösung finden. So werden Sicherheitsgrafiken in enger Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner für Ihr Objekt erstellt, bei denen wir uns nach den gültigen Normen und Vorschriften der einzelnen Bundesländer und Landkreise richten. Über die Brandschutzbüro Schalla GmbH erhalten Sie neben Handfeuerlöschern und Rauchwarnmeldern auch die turnusmäßige Prüfung und Wartung der Handfeuerlöscher sowie natürlicher Rauchabzugsanlagen, Feuerschutztüren und -tore etc.

Weitere Leistungen Brandschutzbüro Schalla:

  • Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601, ASR A1.3, BGV A 8, ArbStättV §4, VDS 2030, VDS 2082
  • Zimmer und Bestuhlungspläne für Hotels und Versammlungsstätten
  • Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und ggf. erweiterten örtlichen Vorgaben
  • Feuerwehrlaufkarten für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675
  • Brandschutzordnung nach DIN 14096

Weitere Sonderpläne können in Abstimmung mit Behörden und Auftraggeber angefertigt werden.

Im Zuge sämtlicher Leistungsphasen stehen wir Ihnen selbstverständlich als Fachbauleiter oder Berater zur Seite. Durch hochqualifizierte und auch über den Tellerrand hinausblickende Spezialisten finden wir zusammen mit Ihnen die individuelle Lösung zur Umsetzung der Brandschutzanforderungen.

Sind die Baumaßnahmen bereit zur Abnahme können wir fast im gesamten Bundesgebiet als eingetragene Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz, mit Eintragung in den Bundesländern Thüringen, Hessen und Bayern, die Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen für Gebäude der Gebäudeklasse 4 gegenüber den Baugenehmigungsbehörden bescheinigen. In einigen Bundesländern werden oftmals, über die baurechtliche Abnahme hinaus, Bestätigungen von „geeigneten Sachverständigen“ gefordert. Sprechen Sie uns hierzu bitte direkt an!

Im privat-rechtlichen Vertragsverhältnis nehmen wir gern als Bauherrenvertreter die Brandschutzmaßnahmen der ausführenden und planenden Unternehmen ab, so dass Sie stets durch eine hochwertige Ausführungskontrolle Sicherheit haben.

Unsere Betreuungsleistungen im Einzelnen:

  • stichprobenhafte Kontrolle auf der Baustelle mit Schwerpunkt auf die Umsetzung von Brandschutzanforderungen
  • systematische Kontrolle auf der Baustelle mit Schwerpunkt auf die Umsetzung von Brandschutzanforderungen
  • Beratung der Projektbeteiligten während der gesamten Planungs- und Bauphase
  • Dokumentation von Brandschutzleistungen
  • Überwachung der Beseitigung festgestellter Mängel